Entstehung der Dauergartenanlage im Gewand "Viehstelle / Röhrach"

Erinnerungen von Günter Haußmann, Bürgermeister a.D.

Vor fast 40 Jahren wurden erste Überlegungen angestellt, in Rommelshausen eine Dauergartenanlage zu errichten. Viele Einzelheiten über die Entstehung dieser immer noch sehr schö­nen Anlage sind wahrscheinlich schon fast in Vergessenheit gera­ten. Es gab doch einige Probleme und Schwierigkeiten zu bewäl­tigen. Deshalb begrüße ich den Vorschlag, im Rahmen des 50­jährigen Bestehens des Vereins der Gartenfreunde diesem doch so wichtigen Kapitel der Vereinsgeschichte in der Festschrift eine besondere Bedeutung zukommen zu lassen. Aus heutiger Sicht war es unwahrscheinlich mutig, ein so großes Projekt zu begin­nen und es auch durchzuführen. Ohne Zweifel war die Errichtung der Dauergartenanlage für den Verein eine einmalige, aber auch einschneidende Sache, die den Verein geprägt und aufgewertet hat. Die Dauergartenanlage ist längst zu einem festen Bestandteil in Rommelshausen geworden. Viele Wanderer und Sonntagsausflügler besuchen die schön ­gelegene Anlage und genießen die Landschaft ringsum und bewundern die Gärten, Pflanzen und Blumen.

Nun aber zur Entstehungsgeschichte: 21/2Monate nachdem ich als junger Mann mein neues Amt als Bürgermeister in Rommelshausen angetreten hatte, bekam ich vom Siedler- und Kleingärtnerverein Rommelshausen, wie der Verein damals hieß - heute Verein der Gartenfreunde - , ein Schreiben, datiert vom 28. Januar 1965. Daraus möchte ich zitieren:

"Bei unserer diesjährigen Hauptversammlung am 16. Januar wurde der Antrag gestellt und angenommen, auf dem Bürgermeisteramt wegen Gartenland vorstellig zu werden. Veranlassung für diesen Antrag gab der Umstand, dass fortgesetzt Bewerber für ein Gartenland bei den Mitarbeitern des Vereins vorsprechen.

Unser Verein ist sich bewusst, dass es sehr schwer ist, passendes Gelände zu bekommen. Wir fühlen uns jedoch verpflichtet, darauf hinzuweisen, wie notwendig es ist, dafür zu sor­gen, dass diejenigen Menschen, die Lust und Liebe haben, ein Stück Land zu bebauen, dieses auch bekommen sollten. Die Beschaffung von Dauergärten ist auch im Bundesbaugesetz vorgesehen. Der § 5 Abs. 2 Ziffer 5 verpflichtet die Gemeinden bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes diesem Bedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Durch eine solche Dauergartenanlage hätten die Familien, die an einem Garten Interesse haben, eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, ganz abgesehen davon, dass nachweisbar die kleingärtnerische Nutzung auch bei der Erzeugung von Obst und Gemüse nicht zu unter­schätzen ist.

Wir bitten, den Antrag wohlwollend zu behandeln, falls erforderlich stehen wir zu einer per­sönlichen Aussprache gern zu Verfügung.

Hochachtungsvoll

Hans Borst, 1. Vorsitzender

Bevor der Brief am 26. März 1965 dem Gemeinderat bekannt gegeben wurde, fanden gleich mehrere Besprechungen auf dem Rathaus statt, um schon vorab verschiedene Einzelheiten abzuklären und Überlegungen anzustellen. Treibende Kraft und ganz wichti­ger Fürsprecher für eine Gartenanlage war der 1. Vorsitzende des Vereins, Herr Hans Borst. Ohne ihn und ohne seine Beharrlichkeit, so wage ich zu behaupten, würde die Anlage nicht stehen. Immer wieder hat er in seiner unnachahmlichen Art nachgehakt, überzeugt davon, das Richtige zu tun. Schließlich hat er auch mich davon überzeugt, wie notwendig und wichtig eine solche Gartenanlage für die Bevölkerung von Rommelshausen ist. Viele Bürger in unserer Gemeinde hätten immer noch kein Stück Land, das sie bebau­en könnten. Fortan bin ich mit offenen Augen durch die Lande gegangen und konnte mir so ein Bild von verschiedenen Gartenanlagen verschaffen.

Wie ging es weiter? Viele Fragen mussten überlegt und entschieden werden, das war schwierig und zeitraubend. Nur einige will ich hier darlegen:

1. Glücklicherweise hatte die Gemeinde größere zusammenhängende Grundstücksflächen im Gewand "Viehstelle/Röhrach", also im südlichen Teil von Rommelshausen, zur Verfügung. Sollten diese nun der Landwirtschaft vorbehalten bleiben oder konnten sie auch anders verwendet werden?

2. Da auf einem kleinen Teil dieser Grundstücke Obstbäume standen, war die Überlegung, ob die Gemeinde eine neue Obstanlage auf der restlichen Grundstücksfläche anlegt und selbst bewirtschaft oder ob ein Teil der Grundstücke an den Obstbauverein und an den Siedler- und Kleingärtnerverein verpachtet werden soll.

3. Welche Kosten würden entstehen, wenn die Gemeinde eine neue Obstanlage in eigener Regie errichtet und bewirtschaftet? Wäre das wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar?

Eine gewisse Klarheit brachte die Gemeinderatssitzung am 6. August 1965. Davor fanden mehrere Gespräche mit der Landwirtschaft und mit dem Obstbaufachberater statt. Es wurde eine Umfrage bei verschiedenen Städten und Gemeinden in der näheren Umgebung durchgeführt, ob eine gemeindeeigene Obstanlage rentabel betrieben werden kann. Recht schnell stellte sich heraus, eine eigene Obstanlage kann von der Gemeinde nicht wirt­schaftlich betrieben werden, nachdem sich die Kosten für die Errichtung einer neuen Obstanlage auf ca. 18.000 DM beliefen. Das war dem Gemeinderat entschieden zu hoch, zumal sich auch kaum abschätzen ließ, wie sich der Obstmarkt in Zukunft entwickeln würde. Mehrfach wurde im Gemeinderat zum Ausdruck gebracht, die Grundstücke sowohl an den Siedler- und Kleingärtnerverein als auch an den Obstbauverein zu verpachten. Eine endgültige Entscheidung ist bei dieser Sitzung deswegen nicht gefallen, weil der Gemeinderat einen völlig neuen Gedanken ins Spiel brachte. Wären, so wurde ernsthaft überlegt, die Grundstücke nicht auch für die Erstellung eines Freibades geeignet? Es wurde beschlossen, möglichst rasch eine Untersuchung durchzuführen. Darüber hinaus wollte der Gemeinderat sicher gehen, ob denn in Rommelshausen überhaupt Bedarf und Interesse an Kleingärten besteht. So schlug er vor, möglichst bald eine Umfrage in der Bevölkerung durchzuführen.

Diese Umfrage wurde im Herbst 1965 gemacht. Bei Herrn Borst, dem Vorsitzenden des Siedler- und Kleingärtnervereins, meldeten sich zu unser aller großen Überraschung tatsächlich 50 Interessenten für einen Kleingarten. Für die Freibad-Standortfrage ging das angefor­derte Gutachten leider erst anfangs Dezember 1965 von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. in Essen bei der Gemeinde ein. Darin wurde eindeutig festgestellt, ein Freibad an dieser Stelle, also im Gewand "Viehstelle/Röhrach", sei zu abgelegen vom Ort und mit viel zu hohen Erschließungskosten verbunden. So waren also 2 entscheidende Hürden genommen, nachdem sich einmal eine so große Zahl von Interessenten gemeldet hatte und zum anderen die Standortfrage für ein Freibad auf diesem Gelände keine Rolle mehr spielte.

In der Folgezeit machte man sich Gedanken über die erforderliche Größe einer Dauergartenanlage. Welche Flächen werden benötigt und wie könnte eine Gartenanlage aussehen? Recht bald kam man zu der Meinung, die Dauergartenanlage müsste eine Größe von mindestens 1 ha haben.

Bei der Planung der Anlage stand uns sehr hilfreich der Fachberater beim Landesbund der Siedler, Eigenheimer und Kleingärtner Baden-Württemberg in Stuttgart, Herr Willi Reich, zur Seite. Der sehr erfahrene und zuverlässige Gartenarchitekt war sowohl für den Verein, als auch für die Gemeinde ein echter Glücksfall weil er sich für die Planung, aber auch für die Durchführung und Umsetzung der Planung ungemein einsetzte.

Er war der richtige Partner für uns alle. Mitte Februar 1966 legte Herr Reich der Gemeinde 3 verschiedene Planentwürfe zur weiteren Begutachtung vor. Und nun ging es ziemlich rasch. Die end­gültige Entscheidung konnte nun nicht mehr lange auf sich warten lassen. Bereits am 8. März 1966 befasste sich der Gemeinderat wieder mit der nicht gerade einfachen Angelegenheit. An und für sich war klar, der Siedler- und Kleingärtnerverein würde für die Anlegung einer Dauergartenanlage auf jeden Fall ein Grundstück erhalten. Nur war noch nicht ausgestanden, welches der beiden vorgesehenen Grundstücke verpachtet werden soll: Das größere lag nördlich des Feldwegs Nr. 72, die Parzelle Nr. 4775/1, und hat eine Fläche von 225 ar (zum besseren Verständnis: auf diesem Grundstück wurde vor einigen Jahren die Gartenanlage erweitert). Südlich des Feldwegs Nr. 72 lag das kleinere Grundstück, Parz. Nr. 4775/4 mit 139 ar (auf diesem Grundstück besteht die "Altanlage"). Das letztere Grundstück wurde bereits von der Gemeinde bearbeitet und zum Aussetzen von Obstbäumen hergerichtet. Allerdings für 50 Bewerber war die Fläche zu klein, da nur 37 bzw. 38 Gärten unterzubringen waren.

Die Landwirtschaft machte sich stark dafür, dieses schon hergerichtete Grundstück an den Obstbauverein zu verpachten, obwohl dieses Grundstück für eine Dauergartenanlage viel besser geeignet war, als das wesentlich größere Grundstück, durch das allerdings schon seit längerer Zeit 2 Fernwasserleitungen der Landeswasserversorgung verliefen. Bevor der Gemeinderat sich entschied. sollten beim Obstbauverein Erhebungen angestellt werden, ob Interessenten für eine Obstanlage vorhanden sind. Allerdings sollten nur hauptberufli­che Landwirte berücksichtigt werden. Aus den Unterlagen, die mir zur Verfügung standen, ist nicht ersichtlich, was aus der Erhebung geworden ist.

 

 

Am 1. April 1966 fand eine wichtige Sitzung statt, der Gemeinderat beschloss nämlich, dem Siedler und Klein-gärtnerverein eine 2 ha große Grundstücksfläche auf der Parz. Nr. 4775/1, also nördlich des Feldwegs Nr.72, für die Anlegung einer Dauergartenanlage zu verpachten ..

Wie es oft im Leben so läuft, hatte dieser Beschluss, der dem Gemeinderat nicht leicht gefallen ist, nicht lange Bestand. Warum? Es ergaben sich nämlich binnen kürzester Frist neue Gesichtspunkte. Bei einem Vortragsabend des Siedler- und Kleingärtnervereins Ende April für die künftigen Gartenpächter bewarben sich tatsächlich nur noch 31 Personen und Familien ernsthaft für einen Garten in der Dauergartenanlage. Außerdem erfuhr die Gemeinde endlich nach langem Hin und Her, welche Planungen die Landeswasserversorgung bezüglich des Baus einer weiteren Leitung vorhat. Danach war vorgesehen, in naher Zukunft eine 3. Versorgungsleitung in den Großraum Stuttgart zwi­schen die beiden bestehenden und durch das Flurstück Nr. 4775/1 verlaufenden Leitungen zu legen.. Das bedeutete, die Kleingartenanlage würde in wenigen Jahren durch den Leitungsbau praktisch zerstört werden. Aus diesen Gründen schlug die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat schon in der Sitzung am 29. April 1966 vor, dem Siedler- und Kleingärtnerverein doch die kleinere Grundstücksfläche mit 139 ar zur Anlegung einer Dauergartenanlage zu verpachten. Es ist die Fläche der heutigen Altanlage. Mit großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat, die besagte Fläche an den Verein zu ver­pachten. Die Landwirtschaft konnte sich mit diesem Beschluss nur sehr schwer abfinden. Vom Gemeinderat war es sehr mutig, gegen eine landwirtschaftliche Nutzung zu stim­men, obwohl das Grundstück schon zur Anlegung einer Obstanlage vorgesehen war und an den Obstbauverein verpachtet werden sollte.

Jetzt war es also geschafft! Der Siedler- und Kleingärtnerverein freute sich sehr darüber, doch sein Wunsch-Grundstück als Gartenanlage zu bekommen. Ein hartes Stück Arbeit lag hinter uns allen und ein ganz wichtiger und entscheidender Schritt in Richtung Dauergartenanlage war gemacht. Nun ging es an die Umsetzung, die Ärmel wurden sofort hochgekrempelt, denn jetzt musste Hand angelegt werden.

Und nun will ich einige Daten in Kurzfassung darstellen:

• 7. Juni 1966: Herr Reich vom Landesverband schickt den endgültigen Plan über die gesamte Anlage mit 37 Gartenparzellen, später wurden es sogar 38, Größe der Parzellen 3 ar. Das Gelände soll mit einem Maschendrahtzaun von 120 cm Höhe eingefriedigt wer­den.

• 15. Juni 1966: Der Generalpachtvertrag wird unterschrieben. Pachtdauer 20 Jahre, Pachtpreis DM 3.50 pro ar und Jahr = DM 486.50.

• 25. Juni 1966: 35 Personen beteiligen sich an einem Ausflug des Vereins nach Schwäbisch- Gmünd und Heubach, um die dortigen Dauergartenanlagen zu besichtigen. Es wurde mit Privat-Pkw's gefahren, Fahrtkostenanteil für die Mitfahrer DM 4.50 pro Person.

• 8. Juli 1966: Der Gemeinderat beschließt einen Bebauungsplan, um die Dauergartenanlage auf eine rechtlich sichere Grundlage zu stellen. Dieser Bebauungsplan war im Regierungsbezirk Stuttgart einer der ersten für eine vereinseigene Anlage. So lei­steten wir für andere Gemeinden Schrittmacherdienste in bauleitplanerischer Hinsicht.

• Anfangs Juli wurde das Gartengelände und die einzelnen Parzellen vermessen.

• Im August 1966 erhielt die Gemeinde vom Landesverband die Skizzen für die geplan­ten Lauben. Vorgesehen ist eine Laube mit Satteldach, Grundfläche 4.10 x 3.40 mit über­dachtem Freisitz. Alle Lauben sind einheitlich zu gestalten.

• Inzwischen sind 36 Pächter für einen Garten vorhanden.

• Im September 1966 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan endgültig beschlossen und das Baugesuch für die 37 bzw. 38 Lauben wurde an das Landratsamt Waiblingen zur Genehmigung weitergeleitet. Damit hat die Gemeindeverwaltung planerisch alles abge­wickelt.

• Erst anfangs Dezember 1966 hat sich allerdings herausgestellt, dass das Regierungspräsidium in Stuttgart dem Bebauungsplan zustimmen muss, deswegen konn­te auch die Baugenehmigung für die Lauben noch nicht erteilt werden.

• Wenn ich mich richtig erinnere, sind die Genehmigungen im Januar 1967 gekommen. Den roten Punkt für die Gartenlauben habe ich bei der Hauptversammlung mit großer Freude überreicht.

 

 

• Am 10. Februar 1967 stimmt der Gemeinderat mehrheitlich dem Bau einer Wasserleitung bis zur Gartenanlage zu. Kosten 10.000 DM. Die notwendigen Grabarbeiten werden in eigener Regie durch die Gemeinde ausgeführt. Gesamtkosten insgesamt 15.000 DM

• Am 15. Juni 1967 erhielt die Gemeinde ein Dankschreiben des Vereins, unterschrieben vom 1. Vorsitzenden, Herrn Borst, vom 2. Vorsitzenden, Herrn Holzwarth, vom Kassier, Herrn Lux, und dem Schriftführer, Herrn Sommer.

Ein Jahr später, am 20. Juli 1968, wurde Einweihung gefeiert. Für den Siedler- und Kleingärtnerverein war es ein ganz besonderer Tag, ein Tag der Freude über das großartig gelungene Werk. Erinnern wir uns daran, im Januar 1965 hat alles begonnen und nach 31/2Jahren war bis auf das Vereinsheim mit der Gaststätte, alles fertig. Eine einmalige Leistung, auf die der Verein stolz sein durfte.

Und so war dieser Tag auch ein Tag des Lobes und Dankes an den Siedler und Kleingärtnerverein. Selbst Landrat Bertheau ließ es sich nicht nehmen, dem Verein von Herzen zu gratulieren. Die viele Mühe und Arbeit, die unzähligen Besprechungen und Termine auf dem Rathaus, die Vorsprachen bei den Behörden haben sich gelohnt. Die weit und breit schönste Anlage ist entstanden!

Ja, auch heute, möchte ich noch einmal aus ehrlichem Herzen die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Herrn Borst, dem damaligen Vorsitzenden und mir, aber auch mit dem ganzen Ausschuss und vielen Vereinsmitgliedern und der Gemeindeverwaltung erwähnen. Alle zogen an einem Strang und hatten ein großes gemeinsames Ziel vor Augen. Erwähnt werden muss aber auch die ganz ausgezeichnete Zusammenarbeit und Unterstützung durch den Landesbund, insbesondere durch Herrn Fachberater Reich. Die Anlage ist vorbildlich gelungen.

Krönender Abschluss, und damit möchte ich die interessante Entstehungsgeschichte been­den, ist die Teilnahme am Kleingartenwettbewerb 1969 deutscher Städte und Gemeinden, ausgeschrieben vom Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau in Bonn. Sowohl die Gemeinde, als auch der Verein nahmen im Frühjahr 1969 daran teil. In unserer Gruppe (Städte und Gemeinden bis 20.000 Einwohner) beteiligten sich mit uns noch weitere 5 Städte und Gemeinden aus Baden-Württemberg. Die jeweils besten Anlagen in den Größenklassen wurden zur Bewertung an die Bundesprüfungskommission weitergemel­det.

Wie nicht anders zu erwarten, ging Rommelshausen mit der neugeschaffenen Anlage als Landesbester aus dem Wettbewerb hervor und konkurrierte nun auf Bundesebene mit Städten und Gemeinden aus ganz Deutschland. Rommelshausen gewann mit der Anlage eine Silbermedaille. dies war ein großartiges Ergebnis. An dem Kleingartenwettbewerb nahmen schließlich 73 Städte und Gemeinden und 18 Kleingartenvereine teil.

Mit stolzgeschwellter Brust fuhren Herr Borst und ich am 6. September 1969 nach Dortmund ins Kleine Theater am Hiltropwall, wo der Deutsche Kleingärtnertag stattfand. und nahmen dort mit großer Freude von Bundesminister Dr. Lauritzen die Urkunden und Medaillen in Empfang. Es war also ein weiterer Freudentag für den Siedler- und Kleingärtnerverein, aber auch für die Gemeinde.

Und noch im September 1969 fand eine weitere Einweihung statt. Das neue Vereinsheim wurde fertig gestellt und eingeweiht. Die Waiblinger Kreiszeitung schrieb am 15. September 1969 "Musteranlage i-Punkt aufgesetzt - Kleingartenanlage in "Rom" mit neuem Vereinsheim". Architekt Hans Pichler. Rommelshausen. hat das Heim entworfen. die Baukosten wurden mit 40.000 DM veranschlagt. Durch freiwillige Arbeitsleistung wur­den rund 20.000 DM gespart. Die Gaststätte umfasst 50 Sitzplätze sowie Küche und sanitäre Einrichtungen.

Die Dauergartenanlage ist, und das kann man ruhig mehrmals betonen, nach wie vor sehr schön. fügt sich harmonisch in die Landschaft ein. Es ist ein Schmuckstück für die Gemeinde geworden. Dem heutigen Verein und der gesamten Vereinsführung ist ein ganz großes Kompliment zu machen. Bis zum heutigen Tag findet die Anlage, auch nachdem sie wesentlich erweitert worden ist. großen Anklang. Alle Verantwortlichen im Verein und in der Gartenanlage geben sich die größte Mühe, die ihr anvertraute Anlage auf dem neu­esten Stand zu halten und zu bewahren.

Dafür möchte ich herzlich danken!

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